Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht vertreten wir Sie beispielsweise bei Konflikten wegen Entlassung, Überstunden, Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit/Schwangerschaft und Konkurrenzklauseln. Wir verfassen Arbeitsverträge und Reglemente.

Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen werden oft vor Gericht ausgetragen. Bis zu einem Streitwert von 30‘000 Fr. ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen, bei welchem auch keine Gerichtsgebühren anfallen. Einige strittige Fälle können aber schon durch eine Beratung oder durch ein aussergerichtliches Verfahren, wie Mediation und Collaborative Law, vermieden werden. Oft können solche Konflikte dadurch verhindert werden, dass Arbeitsverträge und dazugehörige Reglemente klar, verständlich und rechtlich korrekt abgefasst sind.

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Kindsrecht

Kinder sind häufig von rechtlichen Fragen und Konflikten betroffen. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir den besten Weg. Falls erforderlich, führen wir Prozesse. Dabei behalten wir das Wohl der ganzen Familie im Fokus.

Das Kindsrecht ist Teil des Familienrechts und regelt alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit unmündigen oder mündigen Kindern. Hier geht es insbesondere um folgende Themen:

— Kindesvertretungen
— Elterliche Obhut und Sorge
— Kindesschutzmassnahmen und Obhutsentzug
— Unterhaltsbeiträge (auch für mündige Kinder)
— Adoption
— Anfechtungs- und Vaterschaftsklagen
— Kindsentführung

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Migrationsrecht

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Opfervertretung

Wenn Sie Opfer einer Gewalttat oder eines Verkehrsunfalls werden, klären wir ab, welche Möglichkeiten Sie haben. Gleichzeitig prüfen wir, welche finanziellen Ansprüche Sie geltend machen können.

Welche Rechte stehen Ihnen zu? Wie können Sie strafrechtlich vorgehen? Was sind die Konsequenzen, wenn Sie auf eine Strafanzeige verzichten wollen? Stehen Ihnen Schadenersatz oder Genugtuung zu und wie können Sie diese geltend machen? Wir vertreten Sie gegenüber den Behörden und unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Rechte gegenüber den Tätern. Wir klären mit Ihnen ab, ob Sie – nebst den Ansprüchen gegen den Täter oder die Täterin selber – auch Ansprüche gegenüber der kantonalen Opferhilfestelle und weiteren Behörden oder gegenüber Versicherungen haben. Wir arbeiten mit verschiedenen Opferhilfestellen zusammen.

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Familienrecht

Scheidungen oder Trennungen als auch Verfahren vor der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bedeuten oft tiefe Einschnitte im Leben aller Beteiligten.

Meist sind verschiedene Regelungen möglich, die sowohl von den persönlichen wie auch von den juristischen Konsequenzen her sorgfältig abgewogen werden müssen. Die Folgen für die Kinder, Unterhaltsfragen, berufliche Vorsorge und Güterrecht müssen geklärt werden. Häufig stellen sich auch juristisch komplexe Fragen. Wir beraten und vertreten Sie im Rahmen eines klassischen Verfahrens. Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in einer Mediation eine Vereinbarung zu erarbeiten.

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Strafverteidigung

Taktisches Verhalten, Kenntnis des Verfahrensrechts sowie Einfühlungsvermögen in den Mandanten sind zwingende Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Strafverteidigung. Je früher eine Strafverteidigung einsetzt, desto besser – zu spät ist es aber nie.

Ihre Verteidiger:in kann Ihnen von Anfang an helfen, Fehler zu vermeiden, welche später nur schwer zu korrigieren sind. Eine Verteidiger:in zu beauftragen, ist kein Schuldbekenntnis, sondern der beste Weg, staatlicher Strafverfolgung entgegen zu treten. Denn ein Strafverfahren kann zu einer belastenden und existenzbedrohenden Lage führen.

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